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Erste Hilfe für Fahrerlaubnis

Erste Hilfe für Fahrerlaubnis.jpgDer Bundesrat hat am 25.09.2015 eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) dahingehend beschlossen, dass für alle Führerscheinbewerber*innen eine neun Unterrichtseinheiten umfassende Schulung in Erster Hilfe notwendig ist. Inhaltlich ist die Schulung identisch mit der betrieblichen Erste-Hilfe-Ausbildung. Die bisherigen unterschiedlichen Verordnungen für "Pkw-Führerschein" und "Lkw-Führerschein" sind nunmehr nach §19 FeV aufgehoben. Für alle Führerscheinbewerber*innen ist eine Schulung in Erster Hilfe im Umfang von 9 Unterrichtseinheiten notwendig.            

 Personen, die im Rahmen des Erwerbs des Führerscheins nach dem 25.09.2015 eine Schulung in Erste Hilfe absolviert haben, können jetzt auch als Ersthelfer im Betrieb eingesetzt werden, falls die Schulung nicht länger als zwei Jahre zurück liegt.

Der ASB Regionalverband Warnow-Trebeltal e.V. ist von der VBG Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe zur Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe ermächtigt und somit auch amtlich anerkannt, im Sinne der Fahrerlaubnisverordnung (§68 FeV) die Schulung für Führerscheinbewerber*innen durchzuführen.

Die Kursgebühren betragen für Selbstzahler 50,00 €. ASB- Mitglieder haben die Möglichkeit, Kenntnisse zur Ersten Hilfe kostenlos zu erwerben bzw. aufzufrischen.

Dafür erhalten sie einen Gutschein, der in jeder Geschäftsstelle einer ASB-Gliederung eingelöst werden kann.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite

Erste-Hilfe-Grundausbildung.